Terms of Service (AGB)
Printlabs GmbH, Boxdorfer Straße 33, 90765 Fürth
Geschäftsbedingungen Veredelung und Lieferung (AGB)
- Allgemeines, Angebot
- Diese AGB haben Gültigkeit für alle von der Printlabs GmbH (im Folgenden als „Printlabs“ bezeichnet) bereits gelieferte oder noch zu liefernde Produkte. „Produkte“ sind jegliche Produkte, die von Printlabs hergestellt bzw. veredelt, insbesondere von on-demand-Produkten. Die Herstellung und Veredlung der Produkte umfasst ebenso das Bedrucken, Gravieren und Besticken von Grundmaterialien. Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen unserer Kunden (im Folgenden als „Kunden“ bezeichnet) über unsere API-Schnittstelle (Application Programming Interfaces) (nachfolgend als „Schnittstelle“ bezeichnet) unterliegen diesen AGB.
- Das Produktangebot von Printlabs richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln).
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Printlabs ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
- Vertragsschluss
- Durch Aufgabe einer Bestellung über die Schnittstelle macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Printlabs kann das Angebot bis zum Ablauf des auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen. Die Annahme seitens Printlabs kann durch Bestätigung des Auftrages über die Schnittstelle, per E-Mail oder durch schlüssiges Handeln (z.B. Auslieferung des Produktes) erfolgen.
- Durch Annahme einer Bestellung bzw. eines Auftrages durch Printlabs kommt zwischen dieser und dem Kunden ein Werklieferungsvertrag zustande, der den hier genannten Bedingungen unterliegt.
- Leistung von Printlabs, Herstellung, Veredelung
- Printlabs stellt das Produkt nach Vorgabe des Kunden unter Verwendung der vom Kunden über die Schnittstelle vorgegebenen Daten und Dateien (Logos, Fotodateien u.a.) her und liefert (s. Ziffer 6) diese im Namen des Kunden und unter Angabe der Daten des Kunden an den Endkunden, der seinerseits das Produkt bei dem Kunden bestellte (im Folgenden als „Endkunden“ bezeichnet) bzw. an die von ihm vorgegebene Lieferadresse.
- Die Herstellung und Veredelung des Produktes ist erst ab dem Zeitpunkt möglich, in dem Printlabs sämtliche Angaben, Daten und Dateien über die Schnittstelle zur Verfügung gestellt wurden.
- Die Veredelung eines Produktes ist sowohl für eigene Waren von Printlabs möglich als auch für vom Kunden Printlabs zur Verfügung gestellten Waren. Im letzten Fall erhält Printlabs unentgeltlich ausreichend Material vom Kunden, insbesondere Teile, Rohstoffe und Waren (im Folgenden als „Fertigungsmittel“ bezeichnet).
- Printlabs ist es gestattet, die Fertigungsmittel zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen, zu vermengen oder zu verbinden, um das Produkt herzustellen, soweit das jeweilige Fertigungsmittel dafür vorgesehen ist.
- Preise
- Es gelten die bei Bestellung über die Schnittstelle im System von Printlabs hinterlegten Preise. Diese Preise können jederzeit vor Abschluss des Bestellvorgangs angepasst werden. Versandkosten werden gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zu tragen. Bei Exportlieferungen hat der Kunde Zoll sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben zu tragen.
- Sämtliche genannten Beträge (Preise, Versandkosten u.a.) verstehen sich zzgl. jeweils geltender Mehrwertsteuer.
- Zahlweise, Lastschriftverfahren
- Printlabs ist berechtigt, sämtliche Zahlungen des Kunden per Firmen-Lastschrift vom Konto des Kunden einzuziehen.
- Der Kunde verpflichtet sich hierzu Printlabs ein Firmen-Lastschrift-Mandat zu erteilen. Erteilt der Kunde kein Lastschriftmandat oder entzieht er dieses zu einem späteren Zeitpunkt wieder, ist Printlabs berechtigt, einen Bearbeitungszuschlag von 2 % des jeweiligen Zahlbetrages zu berechnen.
- Die Abrechnung von Bestellungen erfolgt jeweils nach erfolgter Versendung einmal wöchentlich. Der Kunde gibt eine E-Mail-Adresse an, an die die Rechnung übersandt wird.
- Die Zahlung ist fällig sieben Tage nach Zugang der elektronischen Rechnung.
- Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Mahnungen werden mit EUR 5,00 zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder sich aus demselben Auftrag ergeben.
- Printlabs ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss der Bestellung Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von Printlabs durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
- Lieferung, Lieferzeit
- Lieferungen erfolgen ab Werk (Incoterm 2000).
- Die Lieferung erfolgt an die mittels Schnittstelle vorgegebene Lieferadresse.
- Von Printlabs in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, und dürfen daher um bis zu sieben Werktage überschritten werden, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Lieferfristen und Liefertermine, sofern nicht ausdrücklich von Printlabs anders angegeben, auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
-
In dem Fall, dass bei der Bestellung des Produktes
ein Vermerk wie „nicht vorrätig“ oder „nicht auf
Lager“ und eine voraussichtliche Lieferfrist angegeben
wurde, das Produkt bzw. die zu veredelnde Ware
nicht rechtzeitig an Printlabs geliefert wird, verlängert
sich die jeweils maßgebliche Versandfrist bis zur Belieferung
den Lieferanten zzgl. eines Zeitraums von
drei Arbeitstagen, insgesamt jedoch höchstens um
einen Zeitraum von zwei Wochen, jeweils vorausgesetzt,
- die Verzögerung der Lieferung durch unseren Lieferanten ist nicht von uns zu vertreten und
- Printlabs hat die Ware so rechtzeitig nachbestellt, dass unter normalen Umständen mit einer rechtzeitigen Belieferung gerechnet werden konnte.
- Sind in einer Bestellung mehrere getrennte Produkte eines Endkunden gekauft, kann Printlabs diese auch in mehreren getrennten Lieferungen versenden, wobei die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten vom Kunden zu tragen sind, sofern der Kunde nicht ausdrücklich unter Inkaufnahme von längeren Lieferzeiten eine einzige Lieferung wünscht. Ist eines der bestellten Produkte als nicht auf Lager gekennzeichnet und erklärt der Kunde seinen Wunsch nach einer Vorablieferung der auf Lager befindlichen Produkte, trägt er die dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden in Bezug auf die rechtzeitige und ordnungsgemäße Belieferung werden dadurch nicht beschränkt.
-
Printlabs haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung
oder für Lieferverzögerungen, soweit diese
durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse
(z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten
in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen,
Streiks, rechtmäßige Aussperrungen,
Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen,
Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen
behördlichen Genehmigungen, Pandemien
oder Epidemien, behördliche Maßnahmen oder
die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige
Belieferung durch Lieferanten trotz eines von
Printlabs geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts)
verursacht worden sind (im Folgenden „Hinderndes
Ereignis“ genannt), die Printlabs nicht zu
vertreten hat. Dies befreit Printlabs für die Dauer der
Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten.
Eine automatische Vertragsauflösung
ist damit nicht verbunden.
Sofern ein Hinderndes Ereignis Printlabs die Lieferung oder Leistung wesentlich erschwert oder unmöglich macht und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Printlabs zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ist das Hindernde Ereignis von vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Printlabs vom Vertrag zurücktreten.
Printlabs ist verpflichtet, dem Kunden von einem Hinderndes Ereignis zu benachrichtigen.
- Versandart und -dauer, Versicherung und Gefahrübergang
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt Printlabs die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach billigen Ermessen. Die Beauftragung des Transportunternehmens erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden, der hierzu ausdrücklich Vollmacht erteilt. Printlabs übernimmt lediglich die organisatorische Abwicklung.
- Printlabs schuldet nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung des Produkts an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von Printlabs genannte Versanddauer (Zeitraum zwischen der Übergabe durch uns an das Transportunternehmen und der Auslieferung an den Kunden) ist daher unverbindlich.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts des Produkts geht, spätestens mit der Übergabe des Produktes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.
- Eigentumsvorbehalt
- Printlabs vom Kunden zur Verfügung gestellte Fertigungsmittel werden nicht rechtsgeschäftlich übereignet, sondern zweckgebunden für die Herstellung bzw. Veredelung des Produkts überlassen. Ein verwahrvertrag kommt hiermit nicht zustande. Mit Verarbeitung und Veredelung auf Bestellung und Vorgabe des Kunden gehen Fertigungsmittel in das Eigentum von Printlabs über.
- Im Übrigen behält sich Printlabs das Eigentum an dem Produkt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten u.a.) des Endkunden für dieses Produkt vor. Das unter Eigentumsvorbehalt stehendende Produkt wird im Folgenden als „Vorbehaltsware“ bezeichnet.
-
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung des Produkts
nur unter der Berücksichtigung der nachfolgenden
Bedingungen berechtigt:
- Er darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern, sofern sich seine Vermögensverhältnisse nicht nachträglich wesentlich verschlechtern.
- Der Kunde tritt hiermit ihre Ansprüche (insbesondere Zahlungs- und Herausgabeanspruch) aus der Weiterveräußerung an den Endkunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber an Printlabs ab, die dies annimmt, ohne dass es dazu einer weiteren Erklärung bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrags, der von Printlabs für die Herstellung und Lieferung des betroffenen Produkts in Rechnung gestellten Betrages. Printlabs ist berechtigt, diese Abtretung offen zu legen, wenn der Kunde mit der Zahlung für dieses betroffene Produkt mit mehr als vier Wochen in Rückstand ist.
- Der Kunde ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden. In diesem Falle wird
- Printlabs hiermit vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und ihre Forderungen selbst einzuziehen. Für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen muss der Kunde die notwendigen Auskünfte erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte gestatten. Insbesondere hat er dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der noch offenen gegenüber den Endkunden auszuhändigen.
- Gewährleistung, Mängelbeseitigung
- Der Kunde wird mit dem Endkunden vereinbaren, dass dieser verpflichtet ist, das Produkt nach Ablieferung bzw. Übergabe zu untersuchen. Der Kunde hat, wenn sich ein Mangel zeigt, Printlabs unverzüglich Anzeige via E-Mail an b2b@print-labs.de zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt das Produkt als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
- Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt das Produkt auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
- Der Kunde soll, soweit ein Endkunde ihm einen Mangel anzeigt, darauf hinwirken, dass Printlabs eine Fehlerbeschreibung unter genauer Bezeichnung des aufgetretenen Fehlers, möglichst mit Foto, sowie aller Begleitumstände zu übersenden. Printlabs ist zur Beseitigung eines Mangels ein Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige zu gewähren.
- Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt das Produkt einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird Printlabs das Produkt, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach Wahl nachliefern bzw. den Mangel beheben.
- Falls die Nacherfüllung gemäß 9.4 fehlschlägt oder Printlabs die Nacherfüllung verweigert, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten jedoch die besonderen Bestimmungen der Ziffern 10 und 11 dieser AGB.
- Haftung
- Printlabs haftet nicht für fehlerhafte Übermittelte Daten.
- Printlabs haftet nicht für Schäden, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von Printlabs, ihrer Erfüllungsgehilfen oder ihrer gesetzlichen Vertreter.
- Printlabs haftet nicht für Schäden, gleich, aus welchem Rechtsgrund, die bei normaler Verwendung des Produktes typischerweise nicht zu erwarten sind.
- Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben oder Garantien haftet Printlabs uneingeschränkt.
- Ebenso haftet Printlabs für die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten), dabei ist die Haftung auf die Höhe typisch vorhersehbare Fehler beschränkt.
- Verjährung
- Sämtliche Ansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr ab Gefahrübergang an gerechnet.
- Urheberrechte an übermittelten Daten
- Der Kunde garantiert, dass die von ihm über die Schnittstelle übermitteln Daten und (Druck-)Dateien zur Herstellung und Veredelung der Produkte (im Folgenden als „Übermittelte Daten“ bezeichnet) „im seinem Eigentum oder das des Endkunden stehen und nicht gegen Rechte Dritter verstoßen und Printlabs wirksam einräumen kann, das Produkt herzustellen bzw. zu veredeln.
- Der Kunde stellt Printlabs von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen Printlabs in Zusammenhang mit der Herstellung und Veredelung der Produkte unter Verwendung der Übermittelten Daten erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Dem Kunden bekannt werdende Beeinträchtigungen der Übermittelten Daten oder des Produktes hat dieser Printlabs unverzüglich mitzuteilen. Printlabs ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung seiner Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die Printlabs durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.
- Printlabs behält sich vor, diese Produkte, die aufgrund der Übermittelten Dateien gegen Rechte Dritter verstoßen könnten, nicht zu produzieren und bei mehrfachem Verstoß gegen das Urheberrecht nicht mehr für den Kunden zu produzieren.
- Printlabs behält sich vor, Bestellungen nicht umzusetzen, wenn ein fertiggestelltes Produkt eine zu große Ähnlichkeit mit dem Produkten anderer Kunden von Printlabs ist. Printlabs ist hier berechtigt von dem Auftrag zurückzutreten.
- Bilder von Produkten, Produktbeschreibungen, Urheberrechte
- Printlabs verwendet eigene Bilder, Produktbeschreibungen, Angabe von Artikelmerkmalen und (technische) Produktdetails (im Folgenden als „Produktbeschreibung“ bezeichnet) für zu bestellenden Produkte. Printlabs steht dafür ein, dass die Produktbeschreibung frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist.
- Der Kunde ist berechtigt, die mittels Schnittstelle zur Verfügung gestellten Produktbeschreibungen zu übernehmen und in seinem Online-Shop zu verwenden. Der Kunde ist weiter berechtigt, die Produktbeschreibungen zu verändern oder eigene zu verwenden. Allerdings haftet Printlabs nicht für veränderte, unvollständig übernommene oder eigene Produktbeschreibungen des Kunden.
- Printlabs behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Produktbeschreibungen, aber auch gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände bzw. Daten ohne ausdrückliche Zustimmung von Printlabs weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat diese Gegenstände bzw. Daten auf Verlangen von Printlabs vollständig an diese zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten und Dateien zu löschen, wenn sie von ihr im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden.
- Vertraulichkeit
- Vorbehaltlich Ziffer 14.2 hat der Kunde vertrauliche Informationen, insbesondere die mit dem Kunden vereinbarten Preise, Liefermengen und nicht öffentliche geschäftliche Informationen (im Folgenden als „Vertrauliche Informationen“), vertraulich zu behandeln sowie vernünftige und bestmögliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang von Dritten zu diesen Informationen zu verhindern. Dies gilt nicht sofern (i) die entsprechenden Fakten oder Umstände bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden, (ii) die entsprechenden Fakten oder Umstände aufgrund von Gesetz, Verordnung oder (iii) die Offenlegung der entsprechenden Fakten oder Umstände vernünftigerweise erforderlich ist, um einen Anspruch im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung geltend zu machen.
- Die Parteien sind berechtigt, die Vertrauliche Informationen gegenüber (i) ihren Verbundenen Unternehmen, ihren Rechtsberatern, ihren Mitarbeitern, ihren Vertretern und sonstigen Beratern, die von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben sowie (ii) ihren direkten und indirekten Gesellschaftern und Finanzierungsgebern, sofern diese Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, offenzulegen.
- Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Angabeals Referenz
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass Printlabs personenbezogene Daten des Kunden im Sinne des Datenschutzgesetzes speichert oder verarbeitet, soweit dies für die Umsetzung der Produktion und Lieferung an den Endkunden erforderlich oder sinnvoll ist.
- Solche Daten können im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung verarbeitet und genutzt werden und an Subunternehmer, Vertriebspartner des Anbieters sowie Bevollmächtigte von Printlabs und seiner verbundenen Unternehmen zum Zwecke der gemeinschaftlichen Geschäftsaktivitäten weitergegeben werden.
- Der Kunde stimmt ebenfalls bis auf Widerruf zu, dass Printlabs den Firmennamen des Kunden samt Logo als Referenz in entsprechenden Werbematerialien und auf seiner Webseite aufführen darf.
- Nebenabreden, Schriftform
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des einzelnen Auftrages sind nur nach Bestätigung zumindest in Textform gültig.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind zumindest in Textform abzugeben.
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Der zwischen Printlabs und dem Kunden bestehende Kaufvertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG).
- Als Gerichtsstand wird Fürth vereinbart.
- Salvatorische Klausel
- Die AGB bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle die Bestimmung
- treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Stand 26.10.2023